Schülerferienjob

Es ist Ferienzeit, und manch ein Unternehmer beschäftigt Schüler im Rahmen eines Ferienjobs. Für Kinder und Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gibt es in Deutschland ein generelles Beschäftigungsverbot, das nur in engen Ausnahmen die Beschäftigung zulässt.

Eine der Ausnahmen für Schüler ab 15 Jahren ist ein Ferienjob, d.h. eine Beschäftigung von höchstens 4 Wochen im Jahr während der Schulferien, § 5 Abs. 4 JArbSchG. Zum Schutz der Jugendlich gibt es etliche Einschränkungen, z.B.

  • höchstens 8 h bzw. ausnahmsweise 8,5 h pro Tag
  • nur 5 Tage pro Woche
  • keine Samstagsarbeit, keine Sonntagsarbeit, keine Nachtarbeit (mit Ausnahmen)
  • keine Akkordarbeit, keine tempoabhängige Arbeit
  • Pausen: bei täglicher Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 h 30 Min, über 6h 60 Min

Bereichsausnahmen gibt es  z.B. für das Gaststättengewerbe  oder die Landwirtschaft –  Wer sicher sein will, dass er alles richtig macht: Anstellungsverhältnis kurz prüfen lassen.