Beschäftigtendatenschutz: Einwilligung im Arbeitsvertrag?

Datenschutz ist das Thema der Stunde – es ist viel zu tun, aber es gibt auch viel Halbwissen. Gestern rief mich ein Mandant an, die von mir Anfang letzten Jahres angefertigten Muster-Arbeitsverträge müssten jetzt umgeändert werden, da jeder Arbeitnehmer in die Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einwilligen müsse.

Das stimmt so nicht: Zum Einen gibt es einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand, der die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erlaubt. Das heißt, es ist zunächst einmal zu prüfen, ob man überhaupt eine zusätzliche Einwilligung benötigt. Ist eine solche erforderlich, raten wir dringend davon ab, die Einwilligung in den Arbeitsvertrag zu integrieren, da damit die Freiwilligkeit der Einwilligung unserer Ansicht nach nicht mehr gegeben ist – die Einwilligung wäre dann unwirksam.

 

Fazit: Erst mal prüfen, ob man eine Einwilligung benötigt, dann eine gesonderte Einwilligung anbieten.