Auszubildende: Absage Abschlussprüfung

Derzeit werden coronabedingt bundesweit Abschlussprüfungen von Auszubildenden abgesagt. Wie wirkt sich das auf das Ausbildungsverhältnis aus?

Erst mal gar nicht, das Ausbildungsverhältnis bleibt bestehen. Der Ausbildungsvertrag ist normalerweise befristet, z.B. bis zum 31.07.2020. Das Ausbildungsverhältnis endet vor diesem Datum nur, wenn die Abschlussprüfung vorher bestanden wird, genauer gesagt mit der verbindlichen Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung.

Sollte bis zum 31.07.2020 kein neuer Prüfungstermin angeboten werden, wird man eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bei der zuständigen Ausbildungsstelle (z.B IHK, RAK) beantragen müssen. Bislang ist das möglich, wenn der Auszubildende die Prüfung nicht bestanden hat und die nächste Prüfung nach dem kalendarischen Ende des Ausbildungsverhältnisses liegt oder wenn die Gefahr besteht, dass das Ausbildungsziel aufgrund sonstiger Gründe (z.B. Krankheit des Auszubildenden) nicht erreicht werden kann. Entweder man wird die Corona-Pandemie unter den „sonstigen Grund“ einordnen, oder die Kammern ergänzen das entsprechende Formular auf Ausbildungsverlängerung um den Corona-Fall.