Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt Urlaub, wenn er im laufenden Jahr nicht genommen wird. Eine Übertragung ins folgende Jahr ist – so das Gesetz – nur möglich, wenn dringende betriebliche od...
Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt Urlaub, wenn er im laufenden Jahr nicht genommen wird. Eine Übertragung ins folgende Jahr ist – so das Gesetz – nur möglich, wenn dringende betriebliche od...