Auch bei Geschäftsraummiete ist, wie bei Wohnraum, über die Betriebskosten grundsätzlich binnen Jahresfrist abzurechnen – wenn im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist. Versäumt der Vermie...
Auch bei Geschäftsraummiete ist, wie bei Wohnraum, über die Betriebskosten grundsätzlich binnen Jahresfrist abzurechnen – wenn im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist. Versäumt der Vermie...