Sprachkenntnisse und Arbeitsvertrag

 

In der Grenzregion gibt es viele französische Arbeitnehmer, die in deutschen Unternehmen arbeiten. Etliche davon unterschreiben in Deutsch gehaltene Arbeitsverträge, obwohl sie den Inhalt mangels entsprechender Sprachkenntnisse nicht verstehen können.

 

Oft werde ich gefragt: ist das zulässig? Dass man einen Arbeitsvertrag in einer fremden Sprache unterschreibt, ohne den Inhalt zu verstehen und dann daran gebunden ist? JA!!

 

Das sagen die deutschen Arbeitsgerichte, allen voran das Bundesarbeitsgericht (z.B. Urteil vom 19.04.2014, 5 AZR 252/12). Sobald der Arbeitnehmer den Vertrag unterschreibt, ist er gültig. Begründung: Der Arbeitnehmer habe sich bewusst entschieden, sich vom genauen Vertragsinhalt keine Kenntnis zu verschaffen – dann müsse er auch die Folgen tragen. Niemand sei verpflichtet, einen Arbeitsvertrag in einer fremden Sprache zu unterschreiben, man könne sich Bedenkzeit ausbitten, um eine Übersetzung des Arbeitsvertrags bitten oder selbst für eine solche sorgen.